Ein:e Klassensprecher:in vertritt die Interessen aller Mitschüler:innen einer Klasse oder eines Tutoriums gegenüber den Lehrkräften, der Schulleitung und der Schülervertretung (SV).
Alle Klassensprecher:innen bilden gemeinsam den Schüler:innen-Rat (SR), welcher die Mitbestimmungsrechte der Schülerschaft wahrnimmt und über verschiedene Themen diskutiert und Beschlüsse fasst. Die Klassensprecher:innen bringen Vorschläge und Anliegen bei, disktuieren mit und stimmen bei Beschlüssen ab.
Außerdem werdem vom Schüler:innen-Rat auch Delegierte für den StadtschülerInnen-Rat und die Schulkonferenz gewählt.
Der:die Klassensprecher:in kann außerdem bei Konflikten zwischen der Klasse und Lehrkräften vermitteln und ist für den Klassenrat verantwortlich.
Die Wahl muss in jeder Klasse und jedem Tutorium spätestens in der 3. Schulwoche nach den Sommerferien durchgeführt werden. Sie soll mindestens 3 Schultage vorher angekündigt werden, sodass die Schüler:innen genug Zeit haben, sich zu überlegen ob sie kandidieren möchten.
Zunächst ist ein Wahlausschuss zu bilden, welcher die korrekte Durchführung der Wahl sicherstellt. Dieser besteht in der Regel aus drei Mitgliedern. Seine Mitglieder dürfen selbst wählen, aber nicht kandidieren oder gewählt werden.
Der:die Klassensprecher:in und seine:ihre Stellvertreter:in müssen in getrennten Wahlgängen gewählt werden. Die Wahl ist geheim mit Stimmzetteln durchzuführen, auf welchen die Wähler:innen den Namen ihres Favoriten oder "Enthaltung" aufschreiben.
Gewählt ist der:die Kandidat:in, welche:r am meisten Stimmen erhält. Bei Stimmgleichheit erfolgt eine Stichwahl, bei erneuter Stimmgleichheit entscheidet das Los.
Gibt es nur eine:n Kandidat:in, so erfolgt eine Ja-/Nein-Wahl, bei welcher der:die Kandidat:in nur gewählt ist, wenn er:sie mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält.